Allgemeine Geschäftsbedingungen von Biopac S&C GmbH
AGB
Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschliesslich aufgrund unserer AGB.
Diese sind für alle Geschäftsbeziehungen gültig. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten die Bedingungen als angenommen.
Bestellungen
Nach Eingang der Bestellung wird der Kunde bezüglich den Lieferdaten und Konditionen schriftlich oder telefonisch informiert. Falls der Auslieferungstermin nicht passt, nimmt dieser bitte mit uns Kontakt auf. Ohne Gegenbericht wird am geplanten Tag ausgeliefert und der Kunde haftet mit Erhalt der Lieferung für die Ware.
Retoursendungen
Retoursendungen per Post sind ökologisch unsinnig. Per Post verschickte Ware wird, sofern nicht drei Tage vor Auslieferung eine Abmeldung eingetroffen ist, vollumfänglich verrechnet, auch wenn diese vom Empfänger nicht angenommen wurde. Das Porto der Rücksendung wird ebenfalls in Rechnung gestellt.
Lieferung abbestellen, Ferienmeldungen
Lieferungen müssen bis spätestens drei Tage vor dem Liefertermin abbestellt werden. Bei späteren Abbestellungen werden 50% der Kosten verrechnet.
Reklamationen
Für den einwandfreien Zustand der Ware haften wir bis vor Ihren Hauseingang oder den vereinbarten Abstellplatz. Prüfen Sie die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf eventuelle Mängel. Kontaktieren Sie uns bitte bei Unstimmigkeiten, damit die Rechnung angepasst werden kann oder per Gutschrift oder Nachlieferung ausgeglichen werden kann.
Unsere Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die beim Käufer durch unsachgemässe Behandlung, Feuchtigkeit oder sonstige Witterungs- und Temperatureinflüsse entstehen.
Zahlungsweise
Die Auslieferung der Waren erfolgt auf Rechnung. Jeder Lieferung liegt eine Rechnung und ein Einzahlungsschein bei.
Der Rechnungsbetrag wird innert 30 Tagen fällig.
Bei nichtbezahlten Rechnungen verlangen wir nach 30 Tagen eine Mahngebühr von Fr. 5.-..
Nach 60 Tagen werden die Lieferungen automatisch eingestellt. Die Forderung bleibt bestehen.
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle gelieferten Waren Eigentum von:
Biopac S&C GmbH
Im Wingert 2
8412 Aesch bei Neftnbach
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Seiten Winterthur.
Aesch bei Neftenbach, 24.11.2017